Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe (bvbf) hat darauf hingewiesen, dass die Tätigkeiten der Brandschutz-Dienstleister von den behördlichen Einschränkungen aktuell nicht berührt sind. Brandschutz-Fachbetriebe und deren Mitarbeiter gelten als wichtiger Teil der Sicherheitswirtschaft und seien beauftragt und befugt, alle notwendigen Aufgaben im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz wahrzunehmen.
Konkret heiße das: Die ständige Funktionsbereitschaft von Brandschutzanlagen und Brandschutzeinrichtungen in Arbeitsstätten und sonstigen Gebäuden und Einrichtungen ist weiter nach den Sicherheitsvorschriften zu erhalten. Dazu gehören professionelle Beratung und individuelle Hilfe etwa durch Brandschutzbeauftragte oder Brandschutz-Fachberater. Daher werden weiterhin alle notwendigen und brandschutzrelevanten Begehungen sowie turnusmäßige Maßnahmen der Wartung und Überprüfung angeboten und durchgeführt. Auch könnten zurzeit anstehende Revisions- und Instandhaltungsarbeiten in betrieblich eingeschränkten oder geschlossenen Unternehmen, Arbeitsstätten und öffentlichen Einrichtungen ausgeführt werden.
Um den zukünftigen Betrieb wieder reibungslos aufzunehmen, biete es sich an, anstehende Brandschutzmaßnahmen zeitlich vorzuziehen, heißt es vonseiten des Verbandes.
Beschlag- und Sicherheitstechnik 2020-03-20T12:32:00Z Brandschutz-Fachbetriebe führen trotz Pandemie alle notwendigen Arbeiten durch
zuletzt editiert am 24. August 2020