Bauelemente 2019-06-21T09:20:15Z Düsseldorfer Erklärung zum Städtebaurecht

Anfang Mai beschäftigten sich 200 Experten auf der 10. Konferenz zur Schönheit und Lebensfähigkeit der Stadt in Düsseldorf mit notwendigen Änderungen der rechtlichen Bedingungen für die Realisierung der Europäischen Stadt. Die Abschlusserklärung zur Baugesetzgebung ist als „Düsseldorfer Erklärung zum Städtebaurecht“ darüber hinaus bereits von zahlreichen Verbänden, Architekten und Wissenschaftlern unterschrieben worden.
Der urbane bezahlbare Wohnungsbau ist die große politische, soziale, städtebauliche und architektonische Herausforderung der nächsten Jahrzehnte in Deutschland. Auf den Düsseldorfer Konferenzen der letzten zehn Jahre hat das Deutsche Institut für Stadtbaukunst nach eigenen Angaben systematisch und umfassend die Bedingungen eines urbanen Städtebaus analysiert und diskutiert. Im Zentrum stand dabei das gemischte Stadtquartier, das anstelle funktionaler Zonierung und der Anlage von Wohnsiedlungen den Grundbaustein der kompakten Europäischen Stadt bildet und wieder bilden muss.
Im Verständnis dessen, was ein gemischtes Stadtquartier im Unterschied zur Siedlung eigentlich ausmacht, ist laut dem Institut bereits einiges erreicht. Doch die Baugesetzgebung stehe der Realisierung solcher gemischter Stadtquartiere noch immer entgegen: So stammten Vorschriften, wie die Baunutzungsverordnung, aus einer Zeit, in der man die dichte Stadt durch aufgelockerten Siedlungsbau überwinden wollte. Und auch die Lärmschutzverordnung untermauere die Entstehung bislang rein monofunktionaler Stadtquartiere. Die Folge dieser Baugesetzgebung sei, dass Stadtquartiere, wie sie bereits seit Jahrhunderten in der Europäischen Stadt bestehen, optimal funktionieren und äußerst beliebt sind, paradoxerweise nicht gebaut werden können – auch wenn es hierfür einen klaren gesellschaftlichen Bedarf gibt und dies bereits 2007 von den europäischen Bauministern in der Leipzig-Charta gefordert wurde.

zuletzt editiert am 24. August 2020
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