Der Europäische Gerichtshof hat in dem von der Europäischen Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (C-377/17) am 4. Juli geurteilt und festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen die in Art. 15 der sogenannten Dienstleistungsrichtlinie konkretisierte Niederlassungsfreiheit der EU-Verträge verstößt. Grund: In der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) werden verbindliche Mindest- und Höchstsätze für die Vergütung von Leistungen der Architekten und Ingenieure vorgeben. Derzeit wertet der Verband Fenster+Fassade (VFF) den Volltext der Entscheidung aus und wird schnellstmöglich über die Konsequenzen und Auswirkungen dieser Entscheidung informieren. Die Auswirkungen können für Architekten und Ingenieure sehr weitreichend sein, auch weil laufende Rechtsstreite über Vergütungen der Architekten und Ingenieure hiervon betroffen sein können.

Der Europäische Gerichtshof hat in dem von der Europäischen Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (C-377/17) am 4. Juli geurteilt und festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen die in Art. 15 der sogenannten Dienstleistungsrichtlinie konkretisierte Niederlassungsfreiheit der EU-Verträge verstößt. Foto: Ajel/Pixabay
2019-07-11T06:24:51Z EuGH kippt Mindest- und Höchstsätze der HOAI
zuletzt editiert am 24. August 2020