Beschlagkomponenten sind austauschbar und ergänzungsfähig, bis auf die Ausnahmen Brandschutztür und Türen mit besonderen Anforderungen, wie Fluchttüren. Aus normativer und rechtlicher Sicht ergibt sich keine Notwendigkeit zur vollständigen Lieferung einer „üblichen“ Tür. Es ergibt sich somit keine Änderung zum bisherigen Lieferverhalten. Das hat jetzt der Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB) mitgeteilt.
Die vom Verband beauftragte Fachanwältin kam jetzt in einem Kurzvermerk eindeutig zu dem Ergebnis, dass Türen nicht mit allen erforderlichen Beschlägen komplett geliefert werden müssen. Anlass hierfür ist eine anderslautende Behauptung eines Tür- und Torherstellers, die für Verunsicherung im Markt gesorgt hat.
Mehr dazu lesen Sie im nächsten Schloss+Beschlagmarkt.
Beschlag- und Sicherheitstechnik 2020-02-12T15:06:33Z Getrennte Lieferung von Türen und Beschlägen weiterhin möglich
zuletzt editiert am 24. August 2020