Die Produktnorm für Vorhangfassaden wurde im November 2020 inhaltlich überarbeitet und liegt nach Angaben des Ift Rosenheim nun als DIN EN 13830:2020-11 vor. Aufgrund der aktuellen Probleme in den EU-Kommissionsdiensten sei aber vorerst mit einer Harmonisierung nicht zu rechnen. Vorhangfassaden müssten deshalb immer noch nach der alten, aber harmonisierten Norm EN 13830:2003 CE-gekennzeichnet werden.
Im November wurde vom Deutschen Institut für Normung (DIN) die Produktnorm für Vorhangfassaden als neue Fassung DIN EN 13830:2020-11 oder auch 13830:2015+A1:2020-11 veröffentlicht. Die bisherige Fassung DIN EN 13830:2015-07 wurde nur in Teilbereichen überarbeitet, weil 2015 bereits umfangreiche Ergänzungen und Änderungen im Vergleich zur Fassung von 2003 vorgenommen wurden.
Die neue Produktnorm für Vorhangfassaden DIN EN 13830:2020-11 kann erst zur CE-Kennzeichnung herangezogen werden, wenn sie durch Veröffentlichung im Amtsblatt der EU harmonisiert wird. Die Harmonisierung dieser und weiterer Produktnormen liegt aber für unbestimmte Zeit auf „Eis“, weil innerhalb der EU-Kommissionsdienste immer noch generelle juristische Fragen zu klären sind. Da auch die DIN EN 13830:2015-07 aus 2015 nicht harmonisiert wurde, muss die Leistungserklärung und die CE-Kennzeichnung, die der Hersteller gemäß der EU Bauproduktenverordnung mit dem Inverkehrbringen der Fassade schuldet, auf der Grundlage der alten EN 13830:2003 erfolgen.
Obwohl die neue DIN EN 13830:2020-11 nicht harmonisiert ist, kann diese dennoch für Ausschreibungen und Planung verwendet werden. Wenn kein Ausgabedatum der Norm angegeben ist, sollte mit der ausschreibenden Stelle geklärt werden, welche Fassung anzuwenden ist.
