Die Tür- und Tortage des Ift standen unter dem Motto „Intelligente Türen und Tore – sicher, smart und simpel“, und informierten über die Marktchancen und Anforderungen an mechatronische Bauelemente, aber auch zum praktischen Umgang mit den neuen Normen bei Brandschutz, Innentüren und Toren zu informieren.
Doch bevor Expertenwissen ausgetauscht wurde, gab Philosoph Professor Dr. Julian Nida-Rümelin von der LMU München einen Ausblick auf die „Ethik der Digitalisierung“ – und zeitgleich eine anspruchsvolle Kost, die einigen nicht schmeckte, anderen umso mehr mundete. Als er aber von neuen Algorithmen berichtete, die auf Basis von 10 „Likes“ ein erstes Psychogramm eines Menschen ermöglichen, und spezielle Software mit 250 Likes einen Menschen besser kennt als der Ehepartner, erahnte wohl jeder im Saal die Dimension der gesellschaftlichen Veränderung aufgrund der Digitalisierung, die auch als „Disruption“ bezeichnet wird. Laut Nida-Rümelin kommt die Digitalisierung einer Zeitenwende ähnlich dem Schritt vom Ackerbau zur Viehzucht gleich. Damals stieg dadurch die Lebenserwartung enorm, es wurde mehr Kinder geboren, aber es entstanden auch Krankheiten und Seuchen, die es zuvor nicht gab. Im übertragenen Sinne könnte uns heute aufgrund der Digitalisierung ähnliches widerfahren. Sie ist seiner Meinung nach möglicherweise wieder disruptiv und ruft Euphoriker wie Apokalyptiker gleichermaßen auf den Plan. Der Philosoph empfiehlt, alles entspannter zu sehen, da sich nicht alles so schnell durchsetze wie prophezeit, wie etwa das Beispiel Autonomes Fahren zeige. Die Geschäftsführung und das Planungsteam des Ift Rosenheim hatten nach eigenen Angaben diesen etwas ungewöhnlichen Vortrag für technische Experten bewusst gewählt, da die Tür- und Torbranche zu den Vorreitern bei der Digitalisierung im Baubereich zähle. „Auch die Nutzungsdaten von Türen, Garagentoren oder der Lüftung liefern eine Vielzahl persönlicher, ja sogar intimer Daten, die verantwortungsvoll behandelt werden müssen“, heißt es in der Begründung.
Anschließend zeigten die Ift-Referenten Christian Kehrer und Ingo Leuschner, wie massiv die aktuellen Tür- und Tortrends bereits von den geänderten Kundenwünschen beeinflusst werden, sei es nun durch die Bedienung per App oder durch Lieferzeiten, die sich in Tagen und nicht Wochen messen. Es zeigt sich, dass die Visualisierung und der Spieltrieb manchmal wichtiger sind als Funktion und Sicherheit, so dass das Thema Smart Home immer stärker von den US-Internetriesen sowie den Medien- und Telekommunikationsfirmen dominiert wird. Weitere wichtige Themen sind barrierefreie Türschwellen, Einbruchhemmung sowie die Bewertung von Reklamationen der Oberflächen, die bei Bauprodukten nur schwer die Qualität von Möbeln oder Hausgeräten erreichen können.
Prof. Dr. Michael Krödel von der Hochschule Rosenheim machte den „Zauderern“ mit den Worten „Smart Home wird kommen, egal ob man es will oder nicht“ diese Entwicklung klar. Er appellierte an die Branche, die Chancen der neuen Technik aktiv zu nutzen. Diese liegen besonders in der Verbesserung von Komfort, Sicherheit, Energieeffizienz und Gesundheit durch automatische Türen und Tore. Hierzu braucht man zwar ein Verständnis der technischen Grundlagen, aber kein Informatikstudium. Viel wichtiger sei es, die Kundenbedürfnisse anhand vorhandener Checklisten zu erfragen und dann gemeinsam mit Experten zu realisieren, die sich „Systemintegratoren“ nennen. Gemeinsam mit dem ift Rosenheim wird gerade ein Seminar für die Branche geplant.
Ein weiterer sehr wichtiger Aspekt ist die Austauschbarkeit der Beschläge von Brand- und Rauchschutzelementen, denn diese seien in der Regel bei jedem Bauvorhaben unterschiedlich. Nach Ablauf der Koexistenzphase der EN 16034 im Jahr 2019 kann der Austausch von Beschlägen nicht mehr durch den Hersteller, sondern nur noch in Abstimmung mit der zuständigen notifizierten Produktzertifizierungsstelle (NPZ) erfolgen.
Ein weiterer sehr gut besuchter Themenblock drehte sich rund um die Themen „Einbruchhemmung“. Dabei berichtete unter anderen Josef Moosreiner vom bayerischen Landeskriminalamt (LKA) über den Erfolg der Beratung und den Einsatz von einbruchhemmenden Bauelementen der Widerstandsklasse 2. Die Einbruchstatistik des LKA zeige, dass zwei Drittel der Einbruchversuche bei Einfamilienhäusern an Fenstern und Fenstertüren im Erdgeschoss vorgenommen werden, und zwar zu 50 Prozent mittels Aufhebeln. Grundsätzlich zeige die neue Statistik aber auch, dass bereits 40 Prozent der Einbrüche abgebrochen werden, wenn mechanische Sicherheitstechnik an Fenstern und Türen vorhanden ist. Praktische Unterstützung bei der Beratung interessierter Wohneigentümer und Mieter bieten nicht nur die polizeilichen Beratungsstellen, sondern auch die Initiative „kein Einbruch“ mit einem interaktiven Online-Planungstool für geeignete Bauelemente, zertifizierte Betriebe und Förderprogramme. Moosreiner warnte aber vor dem Einsatz von Billiggeräten für Alarmmelder, denn ein Fehlalarm bei der Polizei verärgert nicht nur Nachbarn, sondern schlägt auch mit einer Falschalarmgebühr von 110 Euro zu Buche. Übrigens ließ es sich Moosreiner nicht nehmen, die Interpretation der Statistik seitens der Politik zu relativieren: „Die Zahl der Einbrüche mag bundesweit zurückgegangen sein, aber die Zahl der Versuche steigt“, mahnte der Experte.
Passend dazu referierte anschließend Produktmanager Robert Krippahl vom Ift über neue und geänderte Normen, insbesondere zur EN 16027 und folgende mit den Regelungen zu Einbruchprüfungen. In der EN 1628 gebe es eine aktualisierte und präzisierte Tabelle für die Verglasung einbruchhemmender Bauelemente, die zu beachten sei, sowie einige Präzisierungen zu Probekörpern und dem Prüfablauf in EN 1628, EN 1629 und EN 1630, die aber nicht wirklich prüfrelevant seien. Brisanter sei die Diskussion zur Änderung der EN 1627, die im Jahr 2019 anstehe. Hierzu zählen beispielsweise die Anforderungen an die „Verschlusssicherheit“ von Beschlägen, kleinere Abmessungen für durchgangsfähige Öffnungen im Umfeld des Beschlages, mit der das Durchgreifen und Betätigen des Griffes verhindert werden soll, sowie die Bewertung mechatronischer Beschläge. Interessant war auch die Diskussion möglicher Anforderungen an einbruchhemmende Tore und Schranken gemäß EN 13241, weil diese nicht im Anwendungsbereich der EN 1627 ff. enthalten sind. Die Kriminalpolizei und die Niederländer orientieren sich dennoch an den Kriterien der EN 1627 und lehnen eine Einsatzempfehlung gemäß TTZ-Richtlinie ab. Das Ift Rosenheim prüft und klassifiziert nach der DIN V ENV 1627 bis 1630:1999, bei denen Tore noch im Anwendungsbereich enthalten sind. Zur Klärung dieser Situation wird an einer eigenständigen Norm „Einbruchhemmung für Tore nach EN 13241“ gearbeitet, die sich an den Prüfverfahren der EN 1627 ff. orientieren soll, um eine vergleichbare Klassifizierung zu haben, die auch von der Polizei anerkannt wird (KPK-Liste).
Nachdem die Diskussionen zur Produktnorm für Innentüren EN 14351-2 sich schon über Jahre hinziehen, sei nun klar, dass diese wohl spätestens im 1. Quartal 2019 im europäischen Amtsblatt veröffentlicht und damit für die CE-Kennzeichnung wirksam werde. Hersteller von Innentüren müssen sich mit der neuen Produktnorm und den damit verbundenen Regeln vertraut machen. Produktmanager Andreas Schmidt, ebenfalls vom Ift, berichtete deshalb über den Inhalt und vor allem über die Aufgaben für Hersteller und Handel. Denn mit der verbindlichen Einführung einer Produktnorm übernimmt der Hersteller gemäß Art. 8 (2) Abs. 3 der Bauproduktenverordnung (BPVO) die volle Verantwortung für die Übereinstimmung (Konformität) des Bauprodukts mit den im CE-Zeichen erklärten Leistungen, also dass das Produkt die deklarierten Produktkennwerte erreicht. Eine Abweichung sei ein Mangel, der Reklamationen rechtfertige. Die Produktnorm kennt 21 Eigenschaften. Welche davon baurechtlich einzuhalten und nachzuweisen sind, ergebe sich aus dem Einsatzbereich.
Im Gegensatz zu Fenstern und Außentüren sieht die Norm für Innentüren drei unterschiedliche Verwendungszwecke vor (a, b, c) und damit auch die Zuordnung zu unterschiedlichen Konformitätsverfahren:
a) Innentüren in Fluchtwegen, bei denen das Konformitätsverfahren 1 gilt und Prüfungen und eine regelmäßige Fremdüberwachung einer notifizierten Produktzertifizierungsstelle notwendig sind.
b) Innentüren für besondere Verwendungszwecke mit besonderen Anforderungen (Objekttür mit besonderen Anforderungen an Schall-/Wärmeschutz etc.) bei denen das Konformitätsverfahren 3 gilt, und einige der wesentlichen Merkmale von einer notifizierten Prüfstelle geprüft werden müssen.
c) Innentüren, die lediglich als Verbindung dienen (einfache Zimmertür zwischen zwei Innenräumen), bei denen das Konformitätsverfahren 4 gilt und bei denen Eigenschaften wie die Abmessung der Tür in Eigenverantwortung vom Hersteller ermittelt und gekennzeichnet werden können.
Die Innentürhersteller müssen nun ein umfangreiches Aufgabenpaket bearbeiten, um mit dem Beginn der Koexistenzphase die Vorteile der CE-Kennzeichnung zu nutzen. Dies gilt insbesondere für die Hersteller von Innentüren mit Anforderungen an den Feuerwiderstand und die Rauchdichtheit, da auch diese künftig mit CE-Kennzeichnung auf Grundlage von EN 14351-2 in Verbindung mit EN 16034 für die Eigenschaften bezüglich Brand- und Rauchschutz auf den Markt kommen dürfen. Im Gegensatz zu Fenstern und Außentüren kommt es bei Innentüren aber häufiger vor, dass ein Hersteller nur das Türblatt oder nur die Zarge fertigt und liefert, ohne das Gesamtelement zu kennen. In diesem Fall kann er das Türblatt oder die Zarge ohne CE-Kennzeichnung abgeben, da die Kennzeichnungspflicht nur für komplette Türelemente gilt.

Ift-Geschäftsführer Dr. Jochen Peichl eröffnete die Rosenheimer Tür- und Tortage, die wieder mit zahlreichen interessanten Vorträgen brillierten.
2018-07-10T11:29:14Z Regeländerungen und technische Trends
zuletzt editiert am 24. August 2020