Die Bundesregierung hat eine grundlegende Reformierung des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) auf den Weg gebracht. In der Beschlussempfehlung vom 16. September ist zu lesen, dass mit dem reformierten Gesetz unter anderen der Einbau von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge erleichtert, der barrierefreie Aus- und Umbau, bauliche Veränderungen zum verbesserten Einbruchschutz sowie energetische Sanierung gefördert und die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums effizienter gestaltet werden sollen.
Einer der Schwerpunkte der Reform bestehe darin, die Beschlussfassung der Wohnungseigentümer zu erleichtern, die Online-Teilnahme an der Eigentümerversammlung zu ermöglichen, Kontrollmöglichkeiten mit Blick auf die Eigentumsverwaltung zu erweitern und Streitbeilegungsmechanismen effizienter zu gestalten. Zudem sollen einzelne Umbaumaßnahmen und Sanierungen leichter durchzusetzen sein.
Details zum Gesetz finden Sie unter https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/226/1922634.pdf .
