Beschlag- und Sicherheitstechnik 2020-01-17T10:34:09Z Siegenia will Türenhersteller unterstützen

Um die Wettbewerbsposition von Verarbeitern im Haustürbereich zu stärken, hat der „Advance Business Support“ von Siegenia jetzt sein Angebot ausgebaut. Mit neuen Qualitätsprüfungen, einer zusätzlichen Schulung sowie den Handbüchern für Systemsicherheit unterstütze das Angebot Türenhersteller.
Zu den Prüfungen, denen die Partner des Unternehmens ihre Lösungen am Standort Velbert unterziehen können, zähle nun auch erstmals die Prüfung zur Wind-, Luft- und Schlagregendichtigkeit. Sie werde unter Anwendung der gültigen Normen auf einem kalibrierten Dichtigkeitsprüfstand durchgeführt und schließe eine umfangreiche Dokumentation ein. Das erleichtere Verarbeitern den Nachweis zur Erfüllung der CE-Kriterien oder auch wiederkehrende RAL-Audits. Darüber hinaus werden am Standort Velbert Schwachstellenanalysen nach DIN EN 1627-1630 ausgeführt. Neu im Angebot sei jetzt auch eine Prüfung der Klassen RC1N bis RC4 mit umfangreicher Dokumentation.
Spürbar vereinfacht werden soll die Entwicklung und Fertigung einbruchhemmender Haustüren mit dem Handbuch für Systemsicherheit des Herstellers. Das Komplettpaket enthalte neben den erforderlichen Prüfnachweisen auch eine ausführliche Dokumentation. Das erlaube Verarbeitern, Haustüren ohne eigene Prüfung nach DIN EN 1627-30 zu produzieren. Dadurch entfalle das Prüfungsrisiko und der finanzielle und logistische Aufwand werde reduziert. Das Systemhandbuch umfasse Dokumentationen für gängige Profilsysteme in der Klasse RC 2 sowie Holzsysteme ab IV 68 in den Klassen RC 2 und RC 3.
Keine Fragen offen lassen soll das Schulungsprogramm, das Grundlagenseminare zur Haustürtechnik, Aufbauschulungen für ein- und zweiflügelige Türsysteme, Veranstaltungen zur herstellerübergreifenden Reparatur von Mehrfachverriegelungen oder auch Errichterlehrgänge umfasst. Neu im Programm des „Advance Business Supports“ sei jetzt eine Schulung zu den Richtlinien für Paniktüren und Notausgänge. Sie informiert umfassend über aktuelle Verordnungen und Normenwerke, die Richtlinien und Inhalte der EN 14351 sowie die Bauproduktenverordnung (BauPVO). Verarbeiter erfahren den Angaben zufolge außerdem, welche Konsequenzen, Notwendigkeiten und Pflichten sich daraus für die Türenfertigung ergeben.

zuletzt editiert am 24. August 2020
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