Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat ein zweiseitiges Faktenblatt zur digitalen Produkthaftung unter der Überschrift „Smarte Haftung für smarte Produkte“ veröffentlicht.
Hintergrund laut vzbv: Das Produkthaftungsgesetz regelt, wann Hersteller für Schäden durch fehlerhafte Waren haften müssen. Es basiere auf einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 1985. Zu dieser Zeit gab es noch keine digitalen Sprachassistenten oder internetfähige Geräte. Entsprechend unzureichend sei die Rechtslage heute: Nur Geräte gelten ausdrücklich als Waren. Ob Software auch dazu gerechnet werden kann, sei derzeit umstritten. Durch das Gesetz werden nur Schäden an Menschen oder Sachen abgedeckt. Wer für Datenverluste oder Verletzungen des Persönlichkeitsrechts haftet, bleibe unklar. Die EU-Kommission prüfe deshalb derzeit, ob die Richtlinie reformbedürftig ist. Auch die Bundesregierung habe sich zum Ziel gesetzt, Haftungsfragen für digitale Produkte verbindlich zu regeln.
Das informative Datenblatt kann unter www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/2020/01/10/2019_vzbv_faktenblatt_digitale_produkthaftung.pdf kostenfrei heruntergeladen werden.
2020-01-27T10:17:32Z Verbraucherzentrale veröffentlicht Faktenblatt zur Haftung bei smarten Produkten
zuletzt editiert am 24. August 2020