Der Technische Ausschuss des Verband Fenster und Fassade (VFF) hat am 2. April die Änderung A1 zu Merkblatt HO.06-3: 2016-01 „Holzarten für den Fensterbau – Teil 3: Lamellierte Holzkanteln aus verschiedenen Holzarten und Holzprodukten“ als Ausgabe April 2019 verabschiedet. Die neue Kurzbezeichnung des Merkblatts ist damit HO.06-3/A1: 2019-04.
Dort wurde die Liste geprüfter und geeigneter Kombinationen erweitert um weitere mit modifizierten Hölzern kombinierte Kantelprodukte, welche die nach dem Merkblatt erforderlichen Eignungsprüfungen laut VFF nachgewiesen haben. Damit können diese kombinierten Kantelprodukte für das RAL-Gütezeichen Holzfenster und Holzhaustüren verwendet werden.
Ferner wurde durch das Fachgremium Holzartenliste das Beiblatt HO.06-4/B1: 2019-04 „Modifizierte Hölzer - Beiblatt 1: ACCOYA“ aktualisiert (Ersatz für Ausgabe März 2016). Das Beiblatt gilt nur in Verbindung mit dem Merkblatt HO.06-4: 2016-03 „Holzarten für den Fensterbau – Teil 4: Modifizierte Hölzer“. In den Beiblättern ist jeweils die technische Beschreibung eines modifizierten Holzproduktes mit nachgewiesener Eignung für die Herstellung maßhaltiger Außenbauteile aus Holz aufgeführt. Beiblätter haben eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren ab Veröffentlichung und können verlängert werden. Während der Vertrieb des Merkblatts HO.06-4 kostenpflichtig ist, stehen die Beiblätter kostenfrei zum Download unter www.window.de zur Verfügung.

Der Technischer Ausschuss des Verband Fenster und Fassade (VFF) hat die Änderung A1 zu Merkblatt HO.06-3: 2016-01 „Holzarten für den Fensterbau – Teil 3: Lamellierte Holzkanteln aus verschiedenen Holzarten und Holzprodukten“ als Ausgabe April 2019 verabschiedet. Die neue Kurzbezeichnung des Merkblatts ist damit HO.06-3/A1: 2019-04. Foto: VFF
Bauelemente 2019-04-23T10:07:52Z VFF verabschiedet Merkblätter zu Holzarten
zuletzt editiert am 24. August 2020