Eine Darstellung der digitalen Vernetzung mit verschiedenen elektronischen Geräten wie Smartphones, Laptops und Monitoren, die durch ein Netzwerk verbunden sind.
Bei Verstößen gegen das BFSG drohen Bußgelder bis 100.000 Euro sowie Verkaufs- oder Bereitstellungsverbote. (Quelle: Gerd Altmann, Pixabay)

Fachhandel 2025-06-17T16:00:00Z Barrierefreiheitsgesetz: Was ab dem 28. Juni 2025 wichtig wird

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) müssen Anbieter ihre Websites, Online-Shops und Apps barrierefrei gestalten. Ziel ist es, Menschen mit Handicaps wie Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen, eine uneingeschränkte Nutzung digitaler Angebote zu ermöglichen. Das BFSG, das ab 28. Juni 2025 wirksam wird, gilt für Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten – darunter Hersteller, Händler und Dienstleister wie Banken, Verkehrsunternehmen oder E-Book-Anbieter. Auch Handwerksbetriebe sind betroffen, wenn sie beispielsweise Online-Buchungssysteme oder -Shops betreiben, teilt der VFF mit.

Ausgenommen von der neuen Regelung, die für neue digitale Angebote ab dem 28. Juni 2025 gilt, sind Kleinstunternehmen mit unter zehn Beschäftigten und weniger als zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Für den Vertrieb von Produkten gilt diese Ausnahme allerdings nicht. Für Bestandsangebote gilt eine Übergangsfrist bis zum 27. Juni 2030, heißt es in einer Mitteilung.

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zuletzt editiert am 17. Juni 2025