Ein Paar liegt entspannt auf einem Bett, während im Vordergrund eine Werbung für den VFF Fördermittel-Service mit Hinweisen auf Marktchancen und Verlässlichkeit zu sehen ist.
Seit dem 7. August 2024 sind die Fördersätze von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans reduziert worden. (Quelle: VFF)

Bauelemente 2024-08-08T06:34:56.369Z BMWK kürzt Zuschüsse – VFF reagiert

Nur zwei Tage nach der Ankündigung eines neuen Fördermittelservices muss der VFF die veröffentlichten Konditionen wieder anpassen. Grund ist die Entscheidung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), ab dem 7. August 2024 die Fördersätze von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) zu reduzieren und die maximalen Zuschussbeträge pro geförderte Beratung um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abzusenken.

Lange: „Katastrophales Signal“

„Diese Reduktion der Fördersätze ist ein katastrophales Signal des BMWK“, kritisiert Geschäftsführer Frank Lange. Die Quote energetischer Sanierungen im deutschen Gebäudebestand liege aktuell bei nur 0,7 Prozent. „Das BMWK sorgt mit seiner Entscheidung dafür, dass wieder Vertrauen in die Verlässlichkeit des Staates verloren geht und in der Folge die Sanierungsnachfrage noch weiter zurückgehen wird“, so Lange. Die Entscheidung des BMWK mache die Erreichung des eigenen Ziels der Bundesregierung, den Gebäudebestand in Deutschlands bis 2045 nahezu klimaneutral werden zu lassen noch unrealistischer.

Angepasste Konditionen

Durch die Entscheidung des BMWK, die Fördersätze der förderfähigen Beraterhonorare auf 50 Prozent zu senken, müssten jetzt auch die Konditionen des VFF-Förderservices angepasst werden. Konkret zeigt sich dieser Effekt bei den Kosten für die Endkunden bei der einfachen Beantragung des iSFP im Rahmen des VFF-Förderservice. Diese Beantragung kostet die Endkunden für Ein- und Zweifamilienhäuser nun 1.099 Euro statt vorher 449 Euro. Für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten steigen die Kosten von 649 Euro auf 1.499 Euro (jeweils inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer). Das neue Antragsformular zum iSFP wurde bereits angepasst und steht auf der VFF-Webseite zur Verfügung, teilt der Verband mit.

zuletzt editiert am 08. August 2024
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