Der BVRS sieht die Fördermittel für außenliegende Verschattung als wichtigen Hebel der Klimavorsorge an Bestandsgebäuden. Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ rückt der Bund außenliegende Verschattung stärker in den Fokus der Klimavorsorge im Bestand: Rollläden, Raffstoren oder Markisen gelten ebenso wie Maßnahmen zur Dämmung und zum Austausch von Fenstern und Türen als förderfähige Maßnahme an der Gebäudehülle, teilt der Verband mit.
„BEG EM wichtiges Signal“
Aus Sicht des Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e. V. ist das ein wichtiges Signal für das Rollladen- und Sonnenschutzhandwerk. „Klimavorsorge ist ohne außenliegenden Sonnenschutz nicht mehr zu denken, deswegen ist es richtig, dass die Bundesregierung hier Fördermittel bereitstellt“, sagt Hauptgeschäftsführer Simon Schmid.
Die Förderbedingungen seien zwar klar geregelt, für viele Bauherren und Entscheider aber schwer zu überblicken. „Unsere Mitgliedsbetriebe verfügen über das Know-how, um technische Planung, Wirtschaftlichkeit und Förderbedingungen zusammenzuführen“, betont Schmid. Digitale Fördermittel-Tools, wie sie einzelne Hersteller anbieten, helfen laut Mitteilung dabei, Förderchancen und voraussichtliche Zuschüsse im Vorfeld einzuschätzen.
Laut einer aktuellen Studie kann bei Einsatz von dynamischem Sonnenschutz der Stromverbrauch für Raumkühlung bis zum Jahr 2050 im Vergleich zu einer Entwicklung ohne gezielten Ausbau solcher Systeme um rund 60 Prozent sinken. Mit Sonnenschutz bleibt ein Wohnraum auch 2045 ohne Klimaanlage nutzbar. Damit wird das Rollladen- und Sonnenschutzhandwerk zu einem zentralen Partner der Klimavorsorge.
Eckdaten für das Fachhandwerk
Der Grundfördersatz liegt bei 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Eigentümer müssen mindestens 300 Euro investieren. Je Wohneinheit lassen sich bis zu 30.000 Euro an förderfähigen Kosten pro Jahr ansetzen. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor und werden die Maßnahmen genehmigt, steigt diese Grenze auf bis zu 60.000 Euro. Bei bestimmten Sanierungsmaßnahmen kann ein Bonus von fünf Prozent gewährt werden, berichtet der Verband.
