Kaum ist der Entwurf des europäischen Lieferkettengesetzes veröffentlicht, erfährt er auch schon massive Kritik von verschiedenen Verbänden. Mit dem Gesetz würden alle Unternehmen in der EU dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass nicht nur im eigenen Betrieb, sondern auch bei all ihren Lieferanten menschenwürdige Arbeitsplätze vorhanden sind und für die Einhaltung von Umweltstandards gesorgt wird. Ziel ist es, dass auch Vorprodukte unter Einhaltung grundlegender Menschenrechte und Umweltstandards hergestellt werden.
Laut der EU-Kommission sollen generell Unternehmen ab 500 Beschäftigten und Unternehmen aus bestimmten Sektoren wie Textil, Leder oder Nahrungsmittel schon ab 250 Beschäftigten ihrer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltsprüfpflicht in der gesamten Wertschöpfungskette, einschließlich der Entsorgung, nachkommen.
Das sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisch. „Das Ziel des europäischen Lieferkettengesetzes sollte eine positive Wirkung auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Arbeitskräften entlang der gesamten Lieferkette sein. Hiervon ist der aktuelle Kommissionsentwurf weit entfernt“, befindet Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin Europa und Nachhaltigkeit. Deutlich formulierte es Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA). Für ihn schießt der Entwurf deutlich über das Ziel hinaus. „Er lässt sogar das ohnehin schon problematische deutsche Lieferkettengesetz hinter sich. Insbesondere die geplante zivilrechtliche Haftung lehnen wir ausdrücklich ab“, sagt Jandura in Berlin. Ihm sei es „völlig schleierhaft“, wie Unternehmen diese Masse an Vorgaben aus Brüssel umsetzen sollen und ergänzt: „Die geplante Ausnahme der Kommission für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) hilft in der Praxis nicht weiter. Die Realität sieht schon heute so aus, dass die Großen ihre Verantwortung entlang der Lieferkette an die Kleinen weitergeben. Daher brauchen wir einen verbindlichen Rechtsrahmen für kleine Unternehmen.“
Ähnlich sieht das Denny Ohnesorge, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Holzindustrie. Auch wenn KMU zunächst nicht direkt von dem Vorschlag aus Brüssel betroffen seien, rechnet sein Verband damit, „dass auch auf diese Unternehmen erhebliche Bürokratiekosten zukommen werden, da die Wertschöpfungsketten und damit direkt und indirekt bestehende Geschäftsbeziehungen der großen Unternehmen von der Richtlinie erfasst werden.“ Lieferanten und Unterlieferanten rund um den Globus zu überprüfen, geschweige denn auf sie Einfluss zu nehmen, sei in der Praxis für Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten einfach unmöglich. Die EU-Kommission schaffe damit unverhältnismäßig hohe Anforderungen für mittelständische Unternehmen.
Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDH) lehnt ebenfalls eine Verantwortlichkeit der Mitgliedsunternehmen über direkte Vertragspartner hinaus weiterhin ab. HDH-Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller bezeichnet den Vorschlag der EU-Kommission aufgrund der komplexen Lieferkette in der Bauindustrie als unrealistisch und praxisfern.
Aber er hat auch positive Anmerkungen: „Wir begrüßen aber ausdrücklich, dass der Kommissionvorschlag auch Unternehmen aus Drittländern in die Verantwortung nimmt. Ein fairer Wettbewerb gelingt nur dann, wenn für alle Bauunternehmen, die sich in der EU an einer öffentlichen Ausschreibung beteiligen, die gleichen Regeln gelten – unabhängig vom Umsatz. Darüber hinaus stellen wir fest, dass der EU-Vorschlag, anders als in Deutschland, ausdrücklich keinen fakultativen Vergabeausschluss bei öffentlichen Aufträgen beinhaltet – ein k.o.-Kriterium für alle Bauunternehmen, die zu 100 Prozent von Aufträgen der Öffentlichen Hand abhängig sind. In beiden Punkten muss das deutsche Lieferkettengesetz nachgebessert werden.“
