Knapp einen Monat nach dem Förderstopp gibt es wieder KfW-Fördermittel für effiziente Gebäude (BEG). Diese hat die Bundesregierung für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt. Ab sofort können wieder Anträge zur energieeffizienten Sanierung zum Effizienzhaus und für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen gestellt werden. Die Förderbedingungen bleiben hierfür unverändert.
Grundsätzlich gilt, dass der Antrag gestellt werden muss, bevor ein Liefer- und Leistungsvertrag oder ein Kaufvertrag unterschrieben ist. Planungs- und Beratungsleistungen können aber schon vor dem Antrag in Anspruch genommen werden.
Über eine künftige Förderung von energieeffizienten Neubauten wird die KfW demnächst informieren. Weitere Informationen finden sich auf der Seite unter dem Stichwort Wohngebäude – Kredit sowie dem Stichwort Wohngebäude – Zuschuss .
