Fragen und Antworten zu neuer EU-Verordnung
Am 9. Mai 2025 tritt eine Regelung zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an den Energieverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte in Kraft. (Quelle: VV1ntermute, Pixabay)

Beschlag- und Sicherheitstechnik 2024-04-05T06:22:02.334Z Fragen und Antworten zu neuer EU-Verordnung

Die Verbände FVSB, VFF und ZVEI haben einen Fragen-Antworten-Katalog zu einer EU-Verordnung veröffentlicht, die am 9. Mai 2025 in Kraft treten wird. Dabei handelt es sich um die Regelung 2023/826 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an den Energieverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte. Davon betroffen sind Hersteller von Fenstern, Türen, Sonnenschutz und Beschlägen.

Die EU-Verordnung legt erstmals Mindestanforderungen für den Energiebedarf von motorbetriebenen Gebäudekomponenten im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb fest und gilt für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme entsprechender Komponenten. Dazu gehören auch zum Öffnen und für den Komfort eingesetzte Geräte an Fenstern, Türen, Toren und Sonnenschutzvorrichtungen. Das FAQ-Dokument, das als Hilfestellung bei der Umsetzung der Verordnung dienen soll, wurde auf den Internetseiten der Verbände veröffentlicht.

zuletzt editiert am 05. April 2024
Newsletter