Ein Mann mittleren Alters in beiger, langer Hose und orange-braun kariertem Hemd hockt auf einer Terrasse eines Einfamilienhauses vor einer Sonnenliege aus Holz, auf der eine rot lackierte Werkzeugkiste steht. Die Kiste ist mit einem Vorhangschloss gesichert und der Mann ist gerade im Begriff, die Kiste mit einem Schlüssel in der Hand und einem Lächeln im Gesicht aufzuschließen.
Gemäß der REACH-Verordnung wird Blei in Produkten als besorgniserregende Substanz eingestuft, für die eine Reihe von Meldepflichten und Beschränkungen bestehen. Die ARGE hat daher eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich damit beschäftigt, den Anteil von Blei in Messinglegierungen zu reduzieren. (Quelle: Burg-Wächter)

Beschlag- und Sicherheitstechnik 2021-04-14T13:08:43.658Z Neue ARGE-Arbeitsgruppe zur Bleireduzierung

Gemäß der REACH-Verordnung wird Blei in Produkten als besorgniserregende Substanz eingestuft, für die eine Reihe von Meldepflichten und Beschränkungen bestehen. Die ARGE hat daher eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich damit beschäftigt, den Anteil von Blei in Messinglegierungen zu reduzieren.

Die Mitgliedsunternehmen des Fachverbandes Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB) sind herzlich vom Verband eingeladen, in der Arbeitsgruppe Blei(Pb)-Reduzierung mitzuarbeiten.

Für die Arbeitsgruppe sind vier Arbeitspakete vorgesehen: Die Zielgruppe für die Arbeitspakete 1, 2 und 3 sind die Hersteller von Schließzylindern, Vorhängeschlössern und Schlüsseln. Hersteller, die nur Schlüssel – aber keine Zylinder und Vorhängeschlösser – produzieren, haben die Möglichkeit, nur an den Arbeitspaketen 1 und 2 teilzunehmen. Die Zielgruppe für das Arbeitspaket 4 sind Hersteller aller anderen Baubeschlagprodukte, die die Absicht haben, Blei aus ihren Produkten zu eliminieren oder bereits eliminiert haben.

Sofern Interesse besteht, in der Arbeitsgruppe Bleireduzierung mitzuarbeiten, können beim Fachverband (schneider@fvsb.de) das Programm der ARGE zur Bleireduzierung sowie ein Fragebogen angefordert werden, der bis zum 24. April ausgefüllt zurückgesendet werden muss.

zuletzt editiert am 14. April 2021
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