Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, das Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten dazu verpflichtet, ihre Lieferanten auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltbelastungen zu überprüfen. Ab 1. Januar 2024 gilt das LkSG dann auch für Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden.
Die Nordwest Handel AG überprüft ab sofort ihre Lieferkette mittels einer Risikoanalyse und setzt dabei auf den externen Anbieter „NW & Riskmethods“, obwohl sie aktuell gesetzlich noch nicht dazu verpflichtet ist. Dabei werden über die Plattform von „Riskmethods a Sphera Company“ mithilfe von künstlicher Intelligenz Millionen Daten auf relevante Bedrohungen im Liefernetzwerk gecheckt. Dadurch werden potenzielle Risiken bewertet und gegebenenfalls mit entsprechenden Instrumenten verhindert oder minimiert.
„Wir wollen hier mit gutem Beispiel vorangehen und kommen unserer Selbstverpflichtung nach. Denn wir sind bereits heute mit unseren Geschäftsarten Strecken- und Lagergeschäft Teil der Lieferkette. Deswegen überprüfen wir ab sofort die Einhaltung unserer unmittelbaren Lieferanten, gemäß den Vorgaben des LkSG“, erklärt Stefan Richlick, Geschäftsbereichsleiter Einkaufsprozesse & Beschaffung.
