Wenn Fenster und Türen nach den geltenden Normen geprüft werden, wirken enorme Kräfte auf die Bauelemente. Die Drücke, die bei der Luftdurchlässigkeitsprüfung entstehen, sind hoch. Doch so ein Fenster- oder Türelement muss das aushalten, denn sonst dürfen Hersteller kein CE-Zeichen auf ihr Produkt aufbringen und es somit nicht in der EU verkaufen, heißt es in einer Mitteilung.
Prüfung gemäß den Normen DIN EN 14351-1
Solche Prüfungen nimmt das Prüfinstitut Schösser und Beschläge Velbert (PIV) vor. Diese laufen gemäß den Normen DIN EN 14351-1, die für die Leistungseigenschaften von Fenstern und Außentüren seit 2006 gilt oder nach DIN EN 13830 für Fassaden ab. Die Prüfung umfasst den Test der Luftdurchlässigkeit, der Schlagregendichtigkeit und der Windlastprüfung, berichtet die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge.
Bei der Prüfung der Luftdurchlässigkeit wird der Druck schrittweise auf 300 Pascal erhöht. Um die Markttauglichkeit zu prüfen, wird der Druck bis 600 Pascal gesteigert. Dieser Wert entspricht einem orkanartigen Sturm. Der Test wird dann mit negativem Druck wiederholt, sodass ein ebenso starker Sog entsteht.
Luft-, Regen-, Windlastprüfung
Nach der Luftdurchlässigkeitsprüfung folgt die Schlagregendichtheitsprüfung. Zunächst wird das Element 15 Minuten ohne Luftdruck beregnet. Danach beginnt die eigentliche Prüfung mit ansteigendem Luftdruck, analog zur Luftdurchlässigkeitsprüfung, bis 600 Pascal erreicht sind. Danach erfolgt die Windlastprüfung. Hierbei wird geprüft, ob sich das Element im zulässigen Rahmen verformt.
Zum Abschluss folgt eine Sicherheitsprüfung: Hierbei wird das Element mit dem 1,5-Fachen des maximalen Drucks belastet. Es darf sich stärker verformen als in der Norm vorgegeben, muss aber intakt bleiben, teilt das Prüfinstitut mit.
