Die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge hat seine Güte- und Prüfbestimmung der RAL-GZ 607/9 überarbeitet. Grund dafür waren veraltete Normenstände und die Veröffentlichung der neuen Fassung DIN EN13126-3:2023-04. Die Änderungen wurden von dem Güteausschuss vorgenommen. Die Freigabe der neuen Fassung wurde von der Mitgliederversammlung der Gütegemeinschaft erteilt.
In der Neufassung wurden die Normenstände entfernt und ein Bezug zu den aktuell gültigen Fassungen hergestellt. Insbesondere wurde der Klassifizierungsschlüssel entsprechend der neuen DIN EN13126-3:2023-04 um die Endprüfung im Fertigungsbereich Montage erweitert. Zudem wurde das neue Logo aufgrund Änderungen des RAL Corporate Designs und die aktuellen Kennzeichnungsbestimmungen mit aufgenommen.
Die freiwilligen Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 607/9 gehen mit zusätzlichen Qualitätsanforderungen über die Festlegungen der zugrunde gelegten Europäischen Normen hinaus und sollen die besondere Güte der Fenstergriffe und abschließbaren Fenstergriffe in den Vordergrund rücken. Laut Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge kann das RAL-Gütezeichen nur von einem Hersteller erlangt werden, der die gestellten Qualitätsanforderungen von der Konstruktion bis hin zur Fertigung erfüllt.
Zur neuen Fassung hier .
