Die Produktprüfungen und Verfahrensabläufe der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e. V. entsprechen den Vorgaben. Das wurde vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. (RAL) kürzlich bestätigt. „Mit dem bestandenen RAL-Monitoring haben wir erneut die Bestätigung bekommen, ordnungsgemäß und unabhängig die Einhaltung der Qualitätsvorgaben unserer RAL-Richtlinien zu erfüllen. Das freut uns sehr“, sagt Geschäftsführer Stephan Schmidt.
Die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge ist somit als eine Organisation zur Durchführung und Überwachung der Gütesicherung auch weiterhin berechtigt, Herstellern von Produkten und Anbietern von Dienstleistungen aus dem Schloss- und Beschlagbereich das RAL Gütezeichen – RAL-GZ 607 – zu verleihen. Das Gütezeichen garantiert dem Verbraucher qualitativ hochwertige Produkte und schafft so eine bessere Orientierung bei der Produktauswahl.
Mit dem RAL-Gütezeichen Schlösser und Beschläge wurden bestimmte Qualitätsstandards festgelegt. Die Güte- und Prüfbestimmungen des RAL Gütezeichens sichern die Funktionstüchtigkeit, Zuverlässigkeit und Langlebigkeit der Produkte. „Das Gütezeichen garantiert, dass der Kunde qualitativ hochwertige Schlösser und Beschläge erhält“, erläutert Schmidt.
Die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge verleiht Gütezeichen für Einsteck-, Rohrrahmenschlösser und Mehrfachverriegelungen (RAL-GZ 607/2), Dreh- und Drehkippbeschläge (RAL-GZ 607/3), Schutzbeschläge (RAL-GZ 607/6), Tür- und Sicherheitstürbänder (RAL-GZ 607/8), Fenstergriffe und Fenstergriffe mit Schutzwirkung (RAL-GZ 607/9) sowie Oberlichtbeschläge (RAL-GZ 607/12).
