Leonberg – Wer Bestandsgebäude saniert, renoviert oder umbaut, stellt sich oftmals einer großen Aufgabe. Es sind die aktuell häufigsten, aber mitunter auch schwierigsten Bauvorhaben. Denn insbesondere so wichtige Themen wie Brandschutz und Barrierefreiheit sind meist nur schwer umsetzbar. Kommen die Anforderungen beider Disziplinen gar zusammen, stellt das Bauherr und Architekt gleichermaßen vor sehr große Herausforderungen. Die Diplom-Architektin Stephanie Dietel und der Sachverständige für Brandschutz, Josef Faßbender, erläutern im Geze-Expertengespräch, wie bereits bei der frühzeitigen Planung dieses Spannungsfeld zwischen Brandschutz und Barrierefreiheit gelöst werden kann.
Barrierefreies Bauen hat sich in den vergangenen Jahren etabliert und ist in vielen Bauvorhaben zu einem festen Bestandteil geworden. „Zu beachten sind aber die lokalen Unterschiede“, sagt Stephanie Dietel, Diplom-Architektin und Fachplanerin für barrierefreies Bauen. Insbesondere in den Bundesländern, die das Barrierefrei-Konzept inklusive der Nachweispflicht zur Barrierefreiheit im Genehmigungsverfahren eingeführt hätten, herrsche eine höhere Sensibilität. Ebenso sei die Größe des Bauvorhabens von Bedeutung. Denn insbesondere bei komplexen Bauprojekten, die ein großes Planungsteam aus Objekt-, Fachplanern, Bauspezialisten und Projektsteuerern aufweisen, spiele die Barrierefreiheit eine zentrale Rolle. „Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass viele Bauvorhaben eine Nachhaltigkeitszertifizierung durchführen und die Barrierefreiheit ein wichtiges Zertifizierungskriterium ist“, erläutert die Expertin.
Anforderungen möglichst früh berücksichtigen
Klar ist: Der Anteil an Bestandsgebäuden und die damit verbundene Revitalisierung wird auch in Zukunft weiter zunehmen. Umso wichtiger sei es laut dem Brandschutzexperten Josef Faßbender, Barrierefreiheit und Brandschutz möglichst früh in die Planung einzubinden. „In der Regel kommt der Sachverständige erst ins Spiel, wenn die Planungsphasen bereits abgeschlossen sind und die Tatsachen am Gebäude feststehen. Meiner Erfahrung nach ist es für das Projekt jedoch sehr hilfreich, wenn der Blick von außen zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt.“
Auch Stephanie Dietel sieht hier den wunden im Prozess und sagt: „Oftmals werde ich erst im Zuge des Genehmigungsverfahrens eingeschaltet, wenn Defizite in der Barrierefreiheit auftreten und entsprechende Nachforderungen vorliegen.“ Zu diesem Zeitpunkt könne aber lediglich Schadensbegrenzung betrieben werden. Ziel sei es jedoch im Sinne aller beteiligten Gewerke, die Barrierefreiheit entwurfsoptimiert und, wenn möglich, kostenneutral in die Planung zu integrieren. „Das gelingt aber nur, wenn diese rechtzeitig berücksichtigt wird“, stellt Stephanie Dietel klar.
Abgleich mit geltenden Regelungen
Hier steckt bekanntlich der Teufel im Detail, wenn die besonderen Herausforderungen bei Umbaumaßnahmen im Bestand darin bestehen, die neuen Anforderungen an die vorhandenen baulichen Gegebenheiten anzupassen. Josef Faßbender erklärt: „Das größte Problem und gleichzeitig spannendste Thema bei Feuerschutzabschlüssen im Bestand ist die Bewertung des Ist- und Soll-Zustands und der Abgleich mit den geltenden Regelungen sowie der Bauartgenehmigung.“ Die Identifizierung von alten Türen und Feuerschutzabschlüssen könne problematisch sein, wenn Profilserien nicht ausreichend gekennzeichnet sind oder der Abgleich mit Zulassungen und Herstellervorgaben fehlten. Oberstes Prinzip sei es, zuerst festzustellen, ob die Baugenehmigung noch gültig ist und gegebenenfalls neue Brandschutz- oder Fluchtwegekonzepte, baurechtliche Anforderungen und die anzuwendenden Normen und Richtlinien berücksichtigt werden müssen.

Normen und Richtlinien beachten
Und Normen und Richtlinien gibt es viele. Beispielsweise erfolgt eine Sanierung, die durch Neubauteile ergänzt wird, uneingeschränkt gemäß dem Wortlaut der DIN 18040. Mit Blick auf den Bestand und den Bauteilen, die im Zuge der Umbaumaßnahmen bearbeitet werden, ist eine sinngemäße Anwendung der DIN 18040 möglich. „Der größte Vorteil besteht darin, dass mehr Spielraum in der Umsetzung gegeben ist. Lassen es die bestehenden baulichen Gegebenheiten nicht zu, ist eine Abweichung der Norm gewährleistet“, sagt Stephanie Dietel. Und weiter: „Bei der sinngemäßen DIN 18040 steht weniger die DIN-konforme Barrierefreiheit als vielmehr die funktionale Barrierefreiheit im Fokus.“ Beim Ausbilden einer Rampe beispielsweise sei auch eine Neigung von mehr als sechs Prozent zulässig, wenn es die bestehenden baulichen Gegebenheiten nicht anders zulassen. Allerdings dürfe diese nicht mehr als acht Prozent betragen, da andernfalls das selbständige Befahren mit dem Rollstuhl nicht möglich wäre.