Das IFT Rosenheim hat die Richtlinie EI-06/1 gegen Vandalismus erarbeitet, in der das typische Vorgehen sowie Gefährdungsklassen definiert werden. Ziel des Papiers „Vandalismushemmende Bauelemente und Einrichtungen“ ist es, Gebäude und Menschen besser vor mutwilliger Zerstörung und Gewalt in öffentlichen Bereichen sowie stark frequentierte und gefährdete Orte besser zu schützen. Auf dieser Basis können Bauherren und Planer geeignete Anforderungen festlegen und Produkte ausschreiben, teilt das Institut mit.
Eine Arbeitsgruppe, bei der von Vandalismus Betroffene sowie Hersteller und beratende Gruppen vertreten waren, hat ein typisches Täterverhalten, „Werkzeuge“, reproduzierbare Abläufe sowie mögliche Gefährdungsklassen definiert. Gebäude und Gebäudeinsassen sollen vor mutwilliger Zerstörung und Gewalt in öffentlichen Bereichen sowie an stark frequentierten und gefährdeten Orten besser geschützt werden, heißt es in einer Mitteilung.
Das Papier gilt für Türen, Tore, Fassaden sowie Fenster und Verglasungen. Darin werden Prüfverfahren, Klassifizierung nach Tätergruppen, Schadensrisiko und Eintrittswahrscheinlichkeit beschrieben sowie Einsatzempfehlungen für geeignete Widerstandsklassen definiert. Mit der Richtlinie können geeignete Bauelemente geprüft, klassifiziert und ausgeschrieben werden.
