Zum „Tag des Einbruchschutzes“ weist das Netzwerk „Zuhause sicher“ darauf hin, dass Fenster meist keinen wirksamen Schutz vor Einbrechern bieten. Denn Einbruchschutz sei kein Standardmerkmal von Fenstern, sondern müsse als zusätzliche Eigenschaft gesondert mitbestellt werden.
Abschließbare Fenstergriffe seien auf jeden Fall ein Baustein eines einbruchhemmenden Fensters – reichten aber allein nicht aus. Der bundesweite „Tag des Einbruchschutzes“, der in diesem Jahr bundesweit am 27. Oktober stattfindet, sei eine gute Gelegenheit, sich mit Einbruchschutz auseinanderzusetzen.
Unter dem Motto „Eine Stunde mehr für mehr Sicherheit“ findet er jährlich am Tag der Umstellung von Sommer- auf Winterzeit statt. Die gewonnene Stunde könne jeder bei Veranstaltungen der örtlichen Polizeibehörden nutzen, um sich über wirkungsvollen Einbruchschutz zu informieren.
Polizeiliche Beratung ratsam
Für ein passendes Einbruchschutzkonzept empfehle sich prinzipiell eine polizeiliche Beratung. Die polizeiliche Fachberatung informiert, wo die Schwachstellen am Gebäude sind und damit welche Fenster und Türen einbruchhemmend ausgeführt sein sollten. Sie geben zudem Tipps zu richtigem Verhalten und Anwesenheitssimulation. Bei Bedarf kann außerdem zum zusätzlichen Einbau einer Einbruchmeldeanlage beraten werden, informiert das Netzwerk.
Denn Einbruchschutz gehört nicht zu den Voraussetzungen für die Verkaufsfähigkeit. Einbruchschutz ist eine Sonderleistung. Sie muss explizit zusätzlich bestellt werden. Dabei ist es ratsam, sich an den einschlägigen DIN-Normen zu orientieren, damit das Fenster schließlich den Einbruchschutz besitzt, den man sich wünscht, teilt das Netzwerk mit.
