TÜV-Verband warnt vor Mängeln beim Brandschutz.
Laut aktuellem TÜV-Baurechtsreport weist gut jede vierte Brandschutzanlage wesentliche Mängel auf. (Quelle: Sharp Design, Pixabay)

Beschlag- und Sicherheitstechnik 2024-07-26T08:09:26.477Z TÜV-Verband warnt vor Mängeln beim Brandschutz

Der TÜV-Verband sieht angesichts hoher Mängelquoten bei sicherheitsrelevanter Haustechnik weiterhin Defizite beim Brandschutz öffentlicher Gebäude. Laut den Ergebnissen des aktuellen „TÜV Baurechtsreports“ ist 2023 gut jede vierte Brandschutzanlage (27,1 Prozent) im laufenden Betrieb von den TÜV-Sachverständigen mit „wesentlichen Mängeln“ beanstandet worden – ein Plus von 0,6 Punkten im Vergleich zum Vorjahr. 2018 lag die Mängelquote noch bei 21,1 Prozent. Weitere 43,9 Prozent der Anlagen hatten 2023 „geringfügige Mängel“ und nur 29 Prozent blieben mängelfrei, teilt der Verband mit.

„Der technische Brandschutz in öffentlichen Gebäuden, Beherbergungsstätten und Hochhäusern ist nach wie vor unzureichend und wird seit einigen Jahren beanstandet“, sagt Geschäftsführer Dr. Joachim Bühler. Eigentümer und Verwalter seien gefordert, die Funktionsfähigkeit der Brandschutzanlagen vollständig zu gewährleisten. Im TÜV-Baurechtsreport sind die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen von sicherheitsrelevanten Anlagen in sogenannten Sonderbauten erfasst. Dazu gehören unter anderem Hochhäuser ab 22 Metern Höhe, Beherbergungsstätten, Bildungseinrichtungen, Versammlungsstätten, Kliniken und Pflegeeinrichtungen sowie große Verkaufsstätten ab 2.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche.

Die von den Sachverständigen geprüften Brandschutzsysteme umfassen neun Anlagentypen, bei sechs Anlagentypen ist die Mängelquote gestiegen. So hatte fast jede dritte Feuerlöschanlage im Betrieb (31 Prozent) wesentliche Mängel, 27,6 Prozent der Rauchabzugsanlagen und 21,3 Prozent der Brandmeldeanlagen. Auch 35,4 Prozent der Lüftungsanlagen und 25,1 Prozent der Notstromaggregate (Sicherheitsstromversorgung) wurden mit erheblichen Mängeln beanstandet. Die Anlagen erhalten in dem Fall keine Prüfbescheinigung. Die Mängel müssen je nach Gefährdung unverzüglich oder innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden, heißt es in einer Mitteilung.

Zum TÜV-Baurechtsreport 2023 hier .

zuletzt editiert am 26. Juli 2024
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