Hersteller, die bislang in das Vereinigte Königreich exportierten und ihre Waren mit einer CE-Kennzeichnung versahen, benötigen aufgrund des Brexit eine UKCA-Kennzeichnung. Damit erklärt der Hersteller die Übereinstimmung mit entsprechenden Vorschriften von Großbritannien. Da hiervor viele Schloss- und Beschlaghersteller betroffen sind, bietet die ARGE ein Webinar zum Thema „UKCA“ an, das am 28. Mai von 11.00 bis 12.00 Uhr stattfindet.
Aus dem Beschlagbereich ist dies für acht Normen relevant: DIN EN 12209 und DIN EN 14846 (Schlösser für Brandschutz), DIN EN 1935 (Bänder nur für Brandschutz), DIN EN 179/1125 (Flut- und Rettungswege) und DIN EN 1154/1155/1158 (Türschließer). Stephan Schmidt, Geschäftsführer vom Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie erklärt dazu: „Wir wissen was erforderlich ist, darüber wurde mehrfach berichtet, das ist auch nicht so kompliziert, aber wir haben noch nicht für alle Produkte Lösungen – manche Prüfungen werden in UK einfach nicht angeboten - und sind noch dabei Wege zu finden, auch unter Einbezug unseres Prüfinstitutes PIV.“
Webinar-Interessierte können sich an den Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie (https://www.fvsb.de/) in Velbert wenden und erhalten dort einen Link zur Videokonferenz.
