Binnen der nächsten zwei Wochen dürften erfahrungsgemäß  Verhandlungen mit Übernahme-interessierten Unternehmen abgeschlossen und eine Entscheidung gefällt werden.
Binnen der nächsten zwei Wochen dürften erfahrungsgemäß Verhandlungen mit Übernahme-interessierten Unternehmen abgeschlossen und eine Entscheidung gefällt werden. (Quelle: Screenshot)

Fachhandel 2021-10-28T07:45:14.192Z Update bei CW Meyer

Dr. Hendrik Heerma von der Restrukturierungskanzlei FRH Fink Rinckens Heerma Rechtsanwälte - Steuerberater wurde am 26. Oktober vom Amtsgericht Oldenburg zum sogenannten „starken“ vorläufigen Insolvenzverwalter von Carl Wilh. Meyer bestellt. Er kümmert sich um die Sicherung des Geschäftsbetriebs und die langfristige Stabilisierung des Unternehmens ( wir berichteten ).

Damit werden die sich aus den mit CWM und mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters geschlossenen Verträge ergebenden Verpflichtungen zu Masseverbindlichkeiten im Sinne des § 55 Abs. 2 InsO. Lieferanten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Kunden für zum Beispiel Gewährleistungsansprüche erhalten damit bereits im Insolvenzantragsverfahren ein höchstes Maß an Rechtssicherheit, Prozessabläufe werden deutlich vereinfacht. Gleichermaßen wird durch die Bestellung zum „starken“ vorläufigen Insolvenzverwalter der laufende Investorenprozess, der auf hohes Interesse stößt, bestmöglich unterstützt. Ein wesentliches Ziel ist, in der übertragenden Sanierung die Arbeitsplätze zu erhalten.

zuletzt editiert am 29. Oktober 2021
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