Ein Mann und eine Frau entspannen auf der Couch, während sie den Kopf in den Händen ruhen lassen, mit Werbetext für einen Fördermittel-Service
Das Verfahren des iSFP kann mit Vor-Ort-Termin beim Kunden, der Antragsstellung und der Genehmigung durch die BAFA, bis zu drei Monate dauern. Das vereinfachte Antragsverfahren des iSFP kann von allen VFF-Mitgliedern und deren registrierten Fachhandelspartnern genutzt werden. (Quelle: VFF)

Bauelemente 2024-08-06T06:44:11.514Z VFF bietet erweiterten Förderservice

Der VFF bietet ab sofort die Möglichkeit des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) und damit verbesserte Förderungsmöglichkeiten an. Geschäftsführer Frank Lange sagt: „Wir sind überzeugt, den Hersteller- und Fachhandelunternehmen der Fenster- und Türenbranche mit der einfachen Beantragung des iSFP ein attraktives vertriebliches Serviceinstrument rund um die energetische Sanierung von Immobilien an die Hand zu geben. Gerade bei größeren Investitionen lohnt der Hinweis und die Beratung zum iSFP, da sich dadurch die Förderung deutlich verbessert.“

Bisher konnten Hersteller- und Fachhandelsunternehmen ihren Endkunden lediglich die 15 Prozent Grundförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Einzelmaßnahmen mit neuen Fenstern bis zu einem Investitionsvolumen von 30.000 Euro anbieten. Der Verband hat hier angesetzt und die Nutzung des VFF-Fördermittelservice deutlich attraktiver gemacht.

Zuschussförderung steigt auf 20 Prozent

Ab sofort können Hersteller- und Fachhandelunternehmen ihren Endkunden auch die verbesserte Förderung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) anbieten. Damit erhöht sich die Zuschussförderung um fünf Prozent auf dann 20 Prozent, außerdem verdoppelt sich das mögliche maximale Investitionsvolumen auf 60.000 Euro, teilt der Verband mit.

Ein großer Vorteil sei zudem, dass kein externer Energieeffizienzexperte (EEE) benötigt wird, da diesen die Febis Service GmbH als Partnerin des VFF stellt. Beim iSFP kommt dieser EEE zum Objekt und bespricht die Maßnahmen vor Ort mit dem Eigentümer der Immobilie und dem Fachbetrieb.

Anschließend erfolgt die Antragstellung des iSFP beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und muss dort genehmigt werden. Erst mit einem genehmigten iSFP kann dann im Nachgang die Förderung der konkreten Einzelmaßnahmen beantragt werden, heißt es in einer Mitteilung. Am 23. August 2024 bietet der Verband darüber hinaus ein kostenloses Einführungswebinar rund um den neuen Fördermittelservice an.

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zuletzt editiert am 06. August 2024
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