VFF: Neue Förder-Regel beim Sanieren
Seit 1. Januar 2024 hat sich eine zentrale Spielregel bei der staatlichen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geändert. (Quelle: VFF)

Bauelemente 2024-01-16T08:11:28.982Z VFF: Neue Förder-Regel beim Sanieren

Seit Jahresbeginn greifen laut Verband Fenster + Fassade (VFF) wichtige Änderungen bei der staatlichen Förderung von Fenster- und Fassaden-Sanierung. Wer auf die Zuschüsse aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude zugreifen will, müsse künftig schon mit einem ausführenden Unternehmen, etwa einem Fensterbauer, ins Geschäft gekommen sein, berichtet der VFF.  Erst danach könne die Förderung beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden, so der Verband weiter.

„Bislang bemühten sich Bauherren zunächst um den Förderbescheid, dann wurde es konkret. Jetzt ist es umgekehrt. Vor Antragstellung muss bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag geschlossen sein”, erläutert Geschäftsführer Frank Lange und betont: „Bauherren müssen sich also vorab konkret für ein Sanierungsangebot verbindlich entschieden haben, und zwar im Umfang und mit Blick auf den Termin.“

Der Vertrag müsse zudem eine Vereinbarung zu einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung in Bezug auf die Förderzusage haben, sagt Lange, der die neue Richtlinie zum BEG EM begrüßt: „Gerade nachdem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt mit der einhergehenden Haushaltssperre für viel Verunsicherung und für einen Förderstopp in manchen Bereichen gesorgt hatte, ist es extrem wichtig, dass Programme von Immobilienbesitzern nun gut in Anspruch genommen werden können.“ Denn das umweltfreundliche Sanieren sei für effizienten Klimaschutz essentiell, „vom Komfortgewinn und den Einsparungen bei den Betriebskosten ganz abgesehen“, so Lange.

zuletzt editiert am 16. Januar 2024