Für Hersteller von Schlössern und Beschlägen war der russische Markt nach Angaben des Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB) bisher wichtiger, als die offizielle Außenhandelsstatistik suggeriert.
Für Hersteller von Schlössern und Beschlägen war der russische Markt nach Angaben des Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB) bisher wichtiger, als die offizielle Außenhandelsstatistik suggeriert. (Quelle: akitada31/Pixabay)

Beschlag- und Sicherheitstechnik 2022-03-04T09:38:43.567Z Russische Handelsbeziehungen in Kriegszeiten

Bereits kurz nach Beginn der militärischen Angriffe auf die Ukraine haben Deutschland, die EU und viele weitere Staaten scharfe Sanktionen gegen Russland und Belarus erlassen. Dies wird den gesamten Außenhandel mit Russland erheblich beeinträchtigen, auch wenn meistens die Versorgungssicherheit im Energiesektor mit Erdgas, Erdöl und Steinkohle im Fokus steht.

Für Hersteller von Schlössern und Beschlägen war der russische Markt nach Angaben des Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB) bisher wichtiger, als die offizielle Außenhandelsstatistik suggeriert, zumal einige Unternehmen auch mit eigenen Produktionsstätten vor Ort aktiv sind.

Russland steht mit rund drei Prozent Exportanteil bei Schlössern und Beschlägen zwar erst auf Platz 14 der Liste der Abnehmerländer, dies entsprach im Jahr 2021 aber Ausfuhren im Wert von fast 150 Millionen Euro, wobei knapp 90 Millionen Euro dabei auf den Baubeschlagbereich entfielen. 20 Prozent der Exporte waren für die Verwendung in der Kfz-Industrie bestimmt, 15 Prozent für den Möbelsektor. Schloss- und Beschlagimporte aus Russland sind im Vergleich zu den Exporten kaum erwähnungswert und bleiben seit Jahren unter einer Million Euro.

Die Ukraine kommt mit rund 0,3 Prozent Anteil auf Platz 41 unserer Exportländer für Schlösser und Beschläge. Insgesamt betrugen 2021 die Exporte dorthin knapp 18 Millionen Euro, davon rund die Hälfte im Baubeschlag. Mehr als ein Drittel wird für Möbel verwendet und rund zehn Prozent durch die Kfz-Industrie.

Die typischen Produkte der Schloss- und Beschlagindustrie unterliegen laut FVSB nicht grundsätzlich Ausfuhrbeschränkungen nach Russland, aber entsprechende Elektronikprodukte könnten auf der Liste der Dual-Use-Güter zu finden sein oder zukünftig aufgenommen werden. Sofern der Export rechtlich noch zulässig ist, wird vieles aus ganz anderen Gründen zukünftig scheitern. Der Wegfall der Hermes-Bürgschaften könnte eventuell noch mit der Lieferung gegen Vorkasse kompensiert werden. Die Abtrennung vom Bankensystem SWIFT wird dies jedoch ebenfalls erschweren und eine Abwicklung über Drittstaaten erforderlich machen, sofern dies rechtlich möglich ist. Zusätzlich stehen alle Exporteure vor der grundsätzlichen Frage, ob man unter den derzeitigen Rahmenbedingungen momentan auf diesen Märkten unternehmerisch tätig sein will.

zuletzt editiert am 04. März 2022
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