Das Bild zeigt eine Terrasse eines beigen zweistöckigen Einfamilienhauses mit einer ausgefahrenen, gestreiften Markise an einem sonnigen Tag. Auf der Terrasse steht ein mit Geschirr eingedecktem Tisch mit  sechs Stühlen.
Die kostenfreie „5 Jahre Herstellergarantie“ von Warema umfasst im Garantiefall auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren die Reparaturleistung am gesamten Produkt . (Quelle: Warema)

Bauelemente 2021-06-09T22:00:00Z Warema unterstützt Fachpartner mit „5 Jahre Herstellergarantie“

Eine kostenfreie „5 Jahre Herstellergarantie“ hat Warema für seine Outdoor Living Produkte eingeführt. Davon sollen nicht nur die Endkunden, sondern auch der Fachhandel profitieren, da mit der Maßnahme ein überzeugendes Verkaufsargument geschaffen werde. Die schnelle und kostenfreie Abwicklung im Garantiefall zeige zudem die Professionalität des Händlers und minimiere für ihn den bürokratischen Aufwand. Auf diese Weise können Fachhändler ihre Endkunden über Jahre zufriedenstellen und so an sich binden.

Diese Maßnahme umfasst laut Hersteller im Garantiefall auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren die Reparaturleistung am gesamten Produkt – inklusive Motor und mit dem Produkt erworbenes Zubehör und Steuerungskomponenten. Das bedeute für den Endkunden eine schnelle Behebung des Schadens und keine ungeplanten Zusatzkosten. Darüber hinaus schließe das Unternehmen die Risikolücke der Händler in den Jahren drei bis fünf, da Warema im Garantiefall die Kosten trägt.

Die „5 Jahre Herstellergarantie“ umfasst alle Outdoor Living Produkte ab Bestelldatum 1. März 2021. Sie gilt für Endkunden mit Wohnsitz in Deutschland oder Österreich bei privater Nutzung der Warema Produkte. Erforderlich für den erweiterten Garantieanspruch ist nur die kostenfreie Online-Registrierung durch den Endkunden innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf.

zuletzt editiert am 14. Juni 2021
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