Am 3. März startet für Mitglieder Teil 2 der vom FWI, FVSB, HHG und VDS gemeinsam durchgeführten Workshopreihe zur praktischen Umsetzung des Lieferkettengesetzes. Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz–LkSG)“ wurde am 22. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Einige Teile des Gesetzes sind bereits seit dem Tag nach der Verkündung in Kraft. In dem Workshop geht es konkret um die Umsetzung im Unternehmen. Teil 3 startet am 6. April, und zwar mit Best-Practice-Beispielen und Muster-Dokumenten.
Zum ersten Teil dieser online durchgeführten Veranstaltung am 3. Februar konnten über 150 Teilnehmer aus den Mitgliedsunternehmen begrüßt werden.
Neben einem Einblick in die Hintergründe zur Entstehungsgeschichte dieses Gesetzes erhielten die Teilnehmer einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Anforderungen an die jeweiligen Unternehmen. Referent Stefan Küst von CR Consulting machte in seinem Vortrag deutlich, warum auch Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten zukünftig nicht auf ein Risikomanagement in diesem Bereich verzichten können und was dabei zu beachten ist.
