Private Eigentümer und Mieter können ab sofort wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz bei der KfW beantragen.
Private Eigentümer und Mieter können ab sofort wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz bei der KfW beantragen. (Quelle: Abus)

Beschlag- und Sicherheitstechnik 2022-02-16T14:41:48.889Z Zuschussmittel Einbruchschutz (455-E) wieder verfügbar

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat Fördermittel für das Jahr 2022 bereitgestellt. Daher können private Eigentümer und Mieter ab sofort wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz bei der KfW beantragen. Nach wie vor gilt, dass der Antrag gestellt werden muss, bevor die Arbeiten beginnen.

Sämtliche Informationen zum Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E) finden sich auf der KfW-Seite .

Die 455-E-Mittel waren Anfang Januar dieses Jahres aufgebraucht und daher vorerst eine Antragstellung nicht mehr möglich ( wir berichteten ).

zuletzt editiert am 16. Februar 2022
Newsletter